Liegen die Aktien direkt im eigenen Depot, werden die Anleger automatisch an die Generalversammlungen eingeladen. Es steht ihnen frei, (physisch oder heutzutage auch elektronisch) daran teilzunehmen oder ihre Stimme von unabhängigen Stimmrechtsvertretern ausüben zu lassen. Anders sieht es aus, wenn Aktien über einen Fonds gehalten werden. Hier obliegt es der Fondsleitung, die Stimmrechte auszuüben. Zudem befinden sich dutzende, wenn nicht gar hunderte von Einzeltiteln in einem Fondsportfolio, bestenfalls von Firmen, die über den ganzen Globus verteilt sind – die aktive Ausübung wird dann so oder so zur Herausforderung.
Governance als Teil von ESG bedeutet in diesem Kontext, als Vermögensverwalter die Stimmrechte im Sinne des Aktionärs (sprich des Kunden) auszuüben und nicht blind den Empfehlungen des Managements zu folgen. Die Geschichte hat wiederholt gezeigt, dass die Interessen von Verwaltungsrat, Management und Aktionariat nicht immer deckungsgleich verlaufen – kritisches Hinterfragen ist also definitiv angebracht.
Doch wer geht am Ende effektiv an die Generalversammlung? Und wer bestimmt die Regeln, nach denen die Stimmrechte ausgeübt werden? Wie in anderen Themenbereichen unseres Nachhaltigkeitsansatzes stützen wir uns schon rein aus Kapazitätsgründen auch hier auf externes Knowhow ab. Etablierte Stimmrechtsvertreter haben sich darauf spezialisiert, die Aktionäre gesammelt zu vertreten. Damit ist nicht nur die aktive Ausübung garantiert, sondern es wird damit auch die Schlagkraft für gemeinsame Anliegen erhöht. Die Vertreter orientieren sich bei den Abstimmungen an Richtlinien, die im Vorfeld mit dem Fondsanbieter (oder anderen institutionellen Anlegern) definiert wurden. Diese können für einen Fonds individuell ausgestaltet werden oder man schliesst sich einem bereits vorhandenen Regelwerk an, die ihrerseits auf breit abgestützten, internationalen Initiativen und Richtlinien basieren.
Bei der OLZ haben wir seit dem Jahr 2022 die Möglichkeit, beim Aktien Schweiz und Aktien Schweiz Small & Mid Caps Fonds aktiv am Proxy Voting teilzunehmen. Diese Praxis ermöglicht es uns, nicht nur als Investoren aufzutreten, sondern auch einen direkten Einfluss auf die Entscheidungen der Unternehmen zu nehmen, in die wir investieren. Mithilfe der ISS SRI Policy können wir dabei sicherstellen, dass unsere Abstimmungen auf nachhaltigen und ethischen Grundsätzen basieren. Die SRI Policy (Socially Responsible Investment Policy) ist ein umfassender Leitfaden für sozial verantwortliches Investieren. Sie umfasst Richtlinien, die gewährleisten sollen, dass alle Anlageentscheidungen ethischen, ökologischen und sozialen Standards entsprechen. Dies bedeutet, dass wir nicht nur finanzielle Aspekte berücksichtigen, sondern auch die Umwelt- und Sozialverträglichkeit der Unternehmensstrategien sowie die Qualität der Unternehmensführung in unsere Überlegungen einbeziehen.
Im Jahr 2024 haben wir bei 33 Generalversammlungen teilgenommen und zu insgesamt 763 Abstimmungen Stellung genommen. Diese Anzahl verdeutlicht unser Engagement, aktiv Einfluss auf die Unternehmensführung zu nehmen und unsere Investitionen nachhaltig auszurichten. Von diesen Abstimmungen haben wir in 73,79% der Fälle mit dem Management gestimmt, was zeigt, dass wir in der Regel den Vorschlägen gefolgt sind, wenn sie mit unseren Nachhaltigkeitskriterien übereinstimmten. In 26,21% der Fälle haben wir jedoch Gegenstimmen abgegeben, wenn wir der Auffassung waren, dass die Vorschläge nicht mit unseren ethischen und nachhaltigen Standards übereinstimmen.