Bereits 2017 fasste die OLZ den Entscheid, die sog. ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) und somit das Thema Nachhaltigkeit im Anlageprozess umfassend zu berücksichtigen, d.h. dieselbe Methodik wird bei allen OLZ Anlagestrategien resp. Fonds (Schweizer und Luxemburger Fonds) umgesetzt.
In der Europäischen Union werden mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, den Finanzdienstleistern inzwischen konkrete Vorschriften bezüglich Offenlegung der von ihnen angewandten Nachhaltigkeitskriterien auferlegt. Diese betreffen insbesondere die OLZ-Fonds nach Luxemburger Recht und werden nachfolgend erläutert.
Die SFDR verpflichtet Anbieter von Finanzprodukten offenzulegen, inwiefern sie Nachhaltigkeitsrisiken (resp. ESG-Kriterien) – einerseits in ihrem Unternehmen generell, andererseits spezifisch in ihren einzelnen Fonds – berücksichtigen. Zudem werden die Fonds in verschiedene Nachhaltigkeitskategorien eingeteilt. Damit sollen unter anderem nachhaltige Investitionen gefördert und die Transparenz gegenüber den Kundinnen und Kunden erhöht werden.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Die SFDR definiert Nachhaltigkeitsrisiken als ökologische (Environmental), soziale (Social) oder die Unternehmensführung (Governance) betreffende Ereignisse resp. Zustände, die bei ihrem Eintreten wesentliche negative Auswirkungen auf die Investitionen haben könnten. Diese Risiken bedrohen demnach nicht nur Mensch und Umwelt, sondern auch den Wert der Anlagen. Mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken sollen somit auch die Anlegerinnen und Anleger profitieren, da ihre Vermögen besser geschützt werden.
Wie integriert OLZ Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsentscheidungsprozessen?
Wir haben Nachhaltigkeit zweistufig integriert. Im ersten Schritt verwenden wir Ausschlusskriterien und investieren nicht in Unternehmen, welche zentrale ESG-Kriterien verletzen. In der nachfolgenden Portfoliooptimierung bevorzugen wir Unternehmen mit tendenziell besserem Nachhaltigkeitsrating. Details dazu hat OLZ hier publiziert.
Was sind «principal adverse impacts»?
Investitionen können sich auch nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken. Diese nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden als «adverse impacts» bezeichnet, die wichtigsten als «principal adverse impacts». Diese können in den verschiedenen Nachhaltigkeitsbereichen auftreten: beispielsweise im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerfragen, Menschenrechten oder der Korruptionsbekämpfung. Solche «adverse impacts» stellen aber nicht zwingend ein Risiko für den Wert der Anlagen dar.
Berücksichtigt OLZ «principal adverse impacts»?
OLZ berücksichtigt solche Auswirkungen zurzeit nicht, weil nach derzeitigem Sachstand wesentliche Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Vorgaben bestehen (insbesondere ist die Umsetzung der Regulierungsmassnahmen noch ausstehend). Trotzdem bleibt OLZ damit SFDR-konform und es ändert nichts daran, dass wir mit unserer Investitionspolitik versuchen, einen nachhaltigen Mehrwert für Mensch und Umwelt zu schaffen.
Steht die Vergütungspolitik der OLZ mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang?
OLZ steht für eine Vermögensverwaltung frei von Interessenkonflikten. Das spiegelt sich auch in unserer Vergütungspolitik wider. Alle Mitarbeitenden der OLZ erhalten einen fixen Lohn, der einen sehr grossen Teil der Vergütung ausmacht. Daneben kann, wenn es die finanzielle Lage der OLZ erlaubt, den Mitarbeitenden nach Abschluss jedes Geschäftsjahres ein Bonus ausgeschüttet werden. Diese freiwillige, variable Sondervergütung hat nur einen geringen Anteil am Gesamtsalär. Die Höhe der individuellen Bonuszahlung hängt praktisch ausschliesslich vom Geschäftsergebnis (operatives Ergebnis vor Steuern) der Unternehmung ab.
Zwar wird dabei der Einbezug von Nachhaltigkeitsrisiken nicht explizit berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken werden aber wie oben beschrieben stets in den Investitionsentscheidungsprozessen einbezogen. Die Vergütungspolitik steht nicht im Widerspruch zu diesem Vorgehen und fördert auch keine negativen Auswirkungen bezüglich Nachhaltigkeitsfaktoren. OLZ setzt namentlich keine Anreize zur Inkaufnahme von hohen Nachhaltigkeitsrisiken.
In welche Kategorien werden die Fonds eingeteilt?
Die SFDR teilt die Fonds in vier Kategorien ein:
Auf der untersten Nachhaltigkeitsstufe stehen die Fonds, die Nachhaltigkeitsrisiken gar nicht berücksichtigen («Products out of scope»).
Die Produkte, die «nur» Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen, sind die sogenannten «Standard products».
Höher eingestuft sind die beiden nachhaltigen resp. «grünen» Kategorien, welche die ESG-Kriterien noch stärker berücksichtigen: «light green» und «dark green».
Fonds, die als «light green» qualifizieren, berücksichtigen nicht nur Nachhaltigkeitsrisiken, sondern bewerben bzw. fördern ökologische und/oder soziale Merkmale. Zudem müssen die Unternehmen, in die investiert wird, eine gute Unternehmensführung aufweisen (Art. 8 SFDR).
Zur Stufe «dark green» gehören Finanzprodukte, die ein messbares soziales oder ökologisches Nachhaltigkeitsziel erreichen wollen. Nachhaltigkeit ist somit Sinn und Zweck dieser Fonds. Um zu dieser höchsten Kategorie zu gehören, dürfen keine anderen Nachhaltigkeitskriterien durch die Investitionen stark bedroht sein. Zudem müssen die Unternehmen, in die investiert wird, eine gute Unternehmensführung aufweisen (Art. 9 SFDR).
Wie sind die Fonds der OLZ eingeteilt?
Die beiden OLZ-Fonds nach Luxemburgischem Recht, «OLZ Equity World Optimized ESG» und «OLZ Equity Emerging Market Optimized ESG», sind aktuell der Kategorie «light green» zugeordnet. Die übrigen von OLZ gemanagten Fonds werden nach derselben Vorgehensweise bezüglich ESG-Kriterien behandelt und entsprechen daher materiell ebenfalls der Kategorie «light green». Da es sich dabei aber um Anlagefonds nach Schweizer Recht handelt, ist für sie eine entsprechende Einteilung zurzeit noch nicht möglich.
Weiterführende Dokumente
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen («Sustainability-related disclosures»):
Fonds-Prospekt: